Ein Inhaftierter wollte sich mit seiner Freundin in einem Besuchszimmer intim treffen. Das Gefängnis solle Massnahmen ergreifen und ihn, wenn nötig, in eine Anstalt verlegen, die geeignete Räume hat.

Doch die Gefängnisleitung lehnte ab. Das kantonale Recht ermöglicht Intimbesuche zwar explizit. Anspruch auf ein privates Treffen hat aber nur, wer eine stabile Beziehung nachweisen kann. Konkret: eine Beziehung, die entweder bereits vor der Inhaftierung oder mindestens sechs Monate seither bestanden hat. Weil der Insasse zuvor nur wenige Kontakte zur Frau hatte, sei die Beziehung zu wenig stabil.

Der Häftling zog die Sache bis vor Bundesgericht. Er sah sein Recht auf Achtung des Privat‑ und Familienlebens und den Schutz der Privatsphäre verletzt. Doch auch das höchste Gericht wies seine Beschwerde ab. Gefangene dürfen zwar Kontakte zu ihren Familienangehörigen und nahestehenden Personen haben, damit sie ihre Beziehungen aufrechterhalten können. Dass das kantonale Recht eine stabile Beziehung für intime Besuche voraussetze, sei aber nicht zu beanstanden. Diese Regelung sei vereinbar mit den Grundrechten und gehe über das hinaus, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte voraussetze. Eine generelle Pflicht, intime Besuche zu ermöglichen, gebe es nicht.

Bundesgericht, Urteil vom 3. Januar 2024 (7B_471/2023)

Beratung für Beobachter-Mitglieder

Berichten, beraten, bewegen Der Beobachter in neuem Design Ein Heft, das bewegt und inspiriert : Das macht den Beobachter aus. Wer ein Jahresabo besitzt – digital oder Print –, erhält Zugang zur kostenlosen Rechtsberatung, die von über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten geleistet wird. Ein einmaliges Angebot in der Schweizer Medienlandschaft.

mehr zum Beratungsangebot

Mehr zu Strafuntersuchung bei Guider

Deuten Anzeichen darauf hin, dass ein Straftatbestand erfüllt ist, leitet die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein. Abonnenten des Beobachters erfahren, wie ein solches Verfahren abläuft und welche Rechte Beschuldigte haben, wenn ihnen etwa eine Untersuchungshaft, eine Beschlagnahmung oder eine Hausdurchsuchung droht.

Weitere Gerichtsurteile
Versicherung von Steuern abziehen
Sexualstraftäter darf nicht in den Ausgang
Raser erwischt – Sohn kommt in Haft
Keine Liege am Pool: Geld zurück
Tochter zu reich: Kein Kinderabzug
Wann ist ein Saft ein Saft?
Kein halber Kinderabzug für Teilzeit-Papi
Ein spanisches Schwein vor Schweizer Gericht
Frau muss die Steuern ihres Mannes zahlen
Achtung bei Betreibung: Screenshot reicht nicht als Beweis
Gericht glaubt nicht, dass Millionär umgezogen ist
Maske verweigert – fristlos gekündigt
Plötzlich wollte er das Land verschenken statt verkaufen
Handy am Ohr – Autofahrer muss zahlen
Fussballer muss hier Steuern zahlen
Millionär darf nicht auf Geld zugreifen
Dieser Steuertrick ging schief
Gefangen im Krankenbett
Kein Abzug für Umbaukosten
Rassismus am Arbeitsplatz
Teure Hauswartin wird gestoppt
Sachbeschädigung aus «ehrbaren» Gründen?
Unterhalt zahlen – trotz Satanismus-Vorwürfen
Ferien als Zuschlag auszahlen
Kein Recht auf Kontakt zu den Enkelkindern
Bundesgericht streicht Abzüge für Alimente
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren